eBilanz
Konkret bedeutet das:
- Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards*
- Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen
- Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich
- Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden
- Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen
- Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen
- Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird
* XBRL ist ein weltweit anerkannter Standard, um Daten in einheitlichem Format auszutauschen. Bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im eBundesanzeiger ("EHUG") kommt er bereits zum Einsatz.